Aus den Statuten des Steirischen Blasmusikverbandes

§ 1 Name Sitz und Tätigkeit

Der Verein führt den Namen "STEIRISCHER BLASMUSIKVERBAND" und hat seinen Sitz in Graz. Seine Tätigkeit erstreckt sich auf das gesamte Bundesland Steiermark. [...]

 

§ 2 Zweck des Vereines

Der Steirische Blasmusikverband und die Blasmusikbezirksverbände sind überparteilich, gemeinnützig und nicht auf die Erzielung von Gewinn ausgerichtet.

Der Steirische Blasmusikverband und die Blasmusikbezirksverbände sind im Rahmen der außerschulischen Jugend- und Erwachsenenbildung tätig und verfolgen folgende Ziele:

a) die Pflege, Erhaltung und Förderung der Blasmusikkultur,

b) die künstlerische und wirtschaftliche Förderung der Verbandsmitglieder,

c) die Förderung der Zusammenarbeit der mit dem Blasmusikwesen verbundenen steirischen Komponisten und Verlage,

d) die Vertretung gemeinsamer Interessen aller dem Verband angehörenden Mitglieder,

e) die Ehrung verdienter Musiker, Funktionäre und Persönlichkeiten.

 

§ 3 Der Vereinszweck soll durch folgende Mittel erreicht werden:

a) Bildungsveranstaltungen zur Aus- und Weiterbildung von Musikern und Funktionären,

b) Abhaltung von Lehrgängen und Prüfungen für Kapellmeister im Verbandsbereich,

c) Förderung der Mitglieder durch Beratung sowie durch unterstützende Maßnahmen und Beiträge,

d) Durchführung von gemeinsamen musikalischen Veranstaltungen wie Landes- und Bezirksmusikfeste, und damit die Förderung regelmäßiger Kontakte zwischen den Mitgliedern,

e) Herausgabe und Archivierung von Informations- und periodischen Druckschriften sowie von einschlägigen Medien.  [...]

 

Pöllauberg, am 23. April 2023

 

Dieser einleitende Auszug aus den Statuten zeigt sehr deutlich, dass der Steirische Blasmusikverband als zentrale Servicestelle und unabhängige Interessensvertretung für alle steirischen Blasmusiker agiert.

 

Die vollständigen, leicht überarbeiteten Statuten des Steirischen Blasmusikverbandes (beschlossen von der Generalversammlung am 23.04.2023 können Sie hier herunterladen.