Förderung vom Land Steiermark

Förderabwicklung

Die Abwicklung der Förderansuchen erfolgt wie schon in den letzten Jahren über BMV.Online.

Der mehrstufige Prozess (Verein=>Bezirk=>Land) hat sich absolut bewährt und führt zu einer bestmöglichen objektiven Aufteilung der Fördermittel auf die einzelnen Musikvereine.

 

Logoverwendung

Jeder Musikverein der eine Förderung erhält, ist verpflichtet das Logo der Förderstelle (Abteilung A9) auf, seinen Aussendungen, Plakaten, Flyern, etc. öffentlichkeitswirksam zu platzieren. Diese Verpflichtung ist Bestandteil des Fördervertrages mit dem Land Steiermark.

 

 Bitte dieses aktuelle LOGO Land Steiermark A9 verwenden:

LOGO A9

LOGO A9