Ehrenzeichen

Auszeichnungen für Verdienste um den Steirischen Blas­musikverband werden als Dank und als Anerkennung für die Verwirklichung der in den Statuten festgelegten Aufgaben und Ziele des Steirischen Blasmusikverbandes und seiner Mitglieds­kapellen verliehen. Dabei ist einerseits bei den Ehrenzeichen die langjährige aktive Mitarbeit von Funktionären, Kapell­meistern und Musikern verbindlich zu beachten, andererseits können bei allen anderen Auszeichnungen sowohl Persönlichkeiten innerhalb wie außerhalb des Verbandes und der Musikkapellen für herausragende Verdienste im musi­kalischen, gesellschaftspolitischen und wirtschaftlichen Bereich entsprechend den im folgenden Text formulierten Vorgaben geehrt werden.

Hier findest du eine Übersicht der aktuellen Ehrenzeichen, Trageempfehlungen sowie die Verleihensbestimmungen.

Ehrenzeichen am Band
Ehrennadel
Verdienstkreuz
Förderernadel
Ehrenkreuz
Trageempfehlung
Verleihensbestimmungen (5. Auflage, Stand 03/2017)

 

Das Ehrenzeichen am Band

in Bronze für
10-jährige
Mitgliedschaft
in Silber für
15-jährige
Mitgliedschaft
in Silber-Gold für
25-jährige
Mitgliedschaft
in Silber-Gold für
30-jährige
Mitgliedschaft
in Gold für
40-jährige
Mitgliedschaft
in Gold für
50-jährige
Mitgliedschaft
in Gold für
60-jährige
Mitgliedschaft
in Gold für
70-jährige
Mitgliedschaft

 

Die Ehrennadel

Ehrennadel in Silber
ohne zeitliche Vorgabe alle Landesvorstandsmitglieder
nach 3 Jahren Bezirksobmänner
Bezirkskapellmeister
Bezirksjugendreferenten
nach 5 Jahren Bezirksobmann-Stellvertreter
Bezirkskapellmeister-Stellvertreter
Bezirksschriftführer
Bezirks - EDV- und Statistikreferenten
Bezirksstabführer
Bezirksfinanzreferenten
Obmänner, Geschäftsführende Obmänner
Kapellmeister
nach 7 Jahren alle übrigen Mitglieder der Blasmusikbezirksvorstände
nach 9 Jahren alle übrigen Funktionäre der Vereine
   
Ehrennadel in Gold
ohne zeitliche Vorgabe Landesobmann
Landesobmann-Stellvertreter
Landeskapellmeister
Landeskapellmeister-Stellvertreter
Landesjugendreferent
Landesschriftführer
Landes-EDV- und -Statistikreferent
Landesfinanzreferent
Landesmedienreferent
Landesstabführer
nach 5 Jahren alle übrigen Landesvorstandsmitglieder
Bezirksobmänner
Bezirkskapellmeister
Bezirksjugendreferenten
Bezirksstabführer
nach 7 Jahren Bezirksobmann-Stellvertreter
Bezirkskapellmeister-Stellvertreter
Bezirksschriftführer
Bezirks-EDV- und Statistikreferenten
Bezirksfinanzreferenten
Obmänner, Geschäftsführende Obmänner
Kapellmeister
nach 9 Jahren alle übrigen Mitglieder der Blasmusikbezirksvorstände
nach 12 Jahren alle übrigen Funktionäre der Vereine

 

Das Verdienstkreuz

Verdienstkreuz in Bronze

  

nach 3 Jahren

Landesobmann
Landesobmann-Stellvertreter
Landeskapellmeister
Landeskapellmeister-Stellvertreter
Landesjugendreferent
Landesschriftführer
Landes-EDV- und Statistikreferent
Landesfinanzreferent
Landesmedienreferent
Landesstabführer

nach 6 Jahren

Landesvorstandsmitglieder
Bezirksobmänner
Bezirkskapellmeister
Bezirksjugendreferenten
Bezirksstabführer

nach 12 Jahren

Blasmusikbezirksfunktionäre
Obmänner, Geschäftsführende Obmänner
Kapellmeister

nach 15 Jahren

Obmann-Stellvertreter
Kapellmeister-Stellvertreter
Funktionäre

Verdienstkreuz in Silber

  

nach 3 Jahren

Landesobmann
Landeskapellmeister

nach 6 Jahren

Landesobmann-Stellvertreter
Landeskapellmeister-Stellvertreter
Landesjugendreferent
Landesschriftführer
Landes-EDV- und Statistikreferent
Landesfinanzreferent
Landesmedienreferent
Landesstabführer

nach 9 Jahren

Landesvorstandsmitglieder
Bezirkskapellmeister
Bezirksobmänner
Bezirksjugendreferenten
Bezirksstabführer

nach 15 Jahren

Bezirksobmann-Stellvertreter
Bezirkskapellmeister-Stellvertreter
Bezirksjugendreferent-Stellvertreter
Bezirksschriftführer
Bezirks-EDV- und Statistikreferent
Bezirksfinanzreferenten
Bezirksfunktionäre
Obmänner, Geschäftsführende Obmänner
Kapellmeister

nach 20 Jahren

Vereinsfunktionäre

Verdienstkreuz in Gold

  

nach 7 Jahren

Landesobmann
Landesobmann-Stellvertreter
Landeskapellmeister
Landeskapellmeister-Stellvertreter
Landesjugendreferent
Landesschriftführer
Landes-EDV- und Statistikreferent
Landesfinanzreferent
Landesmedienreferent
Landesstabführer

nach 12 Jahren

Landesvorstandsmitglieder
Bezirksobmänner
Bezirkskapellmeister
Bezirksjugendreferenten
Bezirksstabführer

nach 18 Jahren

Blasmusikbezirksfunktionäre

nach 25 Jahren

Obmänner, Geschäftsführende Obmänner
Kapellmeister

 Verdienstkreuz in Gold mit Stern

  

nach 12 Jahren

Landesobmann
Landesobmann-Stellvertreter
Landeskapellmeister
Landeskapellmeister-Stellvertreter
Landesjugendreferent
Landesschriftführer
Landes-EDV- und Statistikreferent
Landesfinanzreferent
Landesmedienreferent
Landesstabführer

nach 20 Jahren

Landesvorstandsmitglieder
Bezirksobmänner
Bezirkskapellmeister
Bezirksjugendreferenten
Bezirksstabführer

 

Die Förderernadel

Mit der Förderernadel in Bronze, Silber und Gold können Vereins­mitglieder, die nicht aktiv musizieren und keine aktive Funktion ausüben (z.B. Marketenderinnen, unterstützende Mitglieder) und vereinsaußenstehende Personen, die sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten, sei es durch aktive Mithilfe im Verein oder in der Kapelle ohne musikalische Tätigkeit besonders um die Blasmusik verdient gemacht haben, ausgezeichnet werden.

Die Förderernadel ist NICHT für Amtsträger, wie Bürgermeister oder Sponsoren gedacht. Hierbei handelt es sich um Personen des öffentlichen Lebens, daher sollte das Ehrenkreuz verliehen werden.

Für die Zuerkennung der Förderernadel in Bronze wird in der Regel eine Tätigkeit oder Mithilfe im Rahmen der Blas­musik ein Zeitraum von 5 Jahren vorausgesetzt. Für die Ver­leihung jeder weiteren Stufe soll in der Regel ein zeitlicher Abstand von jeweils 3 Jahren eingehalten werden.

    

 

Das Ehrenkreuz

Mit dem Ehrenkreuz in Bronze, Silber und Gold werden Persönlich­keiten des politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens (Bürgermeister, Mandatare, etc.) ausgezeichnet, die sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten, sei es durch aktive Mithilfe im Verein oder der Kapelle ohne musikalische Tätigkeit besonders um die Blasmusik verdient gemacht oder sich besondere Verdienste um die Blasmusik erworben haben.

Diese Auszeichnung richtet sich im Gegensatz zur Förderernadel an Personen des öffentlichen Lebens und wird daher an eine Person in Ausübung ihres Amtes, wie Bürgermeister, Vorständen von Firmen, die sich als Sponsoren beteiligen verliehen.

Für die Zuerkennung des Ehrenkreuzes in Bronze wird in der Regel eine Tätigkeit oder Mithilfe im Rahmen der Blas­musik ein Zeitraum von 5 Jahren vorausgesetzt. Für die Ver­leihung jeder weiteren Stufe soll in der Regel ein zeitlicher Abstand von jeweils 3 Jahren eingehalten werden.

    

 

Trageempfehlung 

Für das Tragen der Auszeichnungen gelten folgende Empfehlungen:

  • Ehrenzeichen und Verdienstzeichen werden nur auf Musikertrachten bzw. Uniformen angebracht.
  • Miniaturen der Auszeichnungen können auch auf Privatkleidung getragen werden.
  • Die Ehrenzeichen werden grundsätzlich an der linken Brustseite angeheftet.
  • Werden einer Person nacheinander Aus­zeichnungen derselben Art, in verschiedener Höhe (z.B. Bronze-Silber-Gold) verliehen, so wird üblicherweise jeweils nur die höchste Auszeichnung getragen.

Mehrere gleichzeitig getragenen Steckdekorationen werden in einer Reihe nebeneinander an der Brust von innen nach außen angebracht, bei mehr als 3 überlappend; erforderlichenfalls in weiteren Reihen darunter. Die äußerste Brustdekoration in der ersten Reihe ist ranghöher als die innerste der zweiten Reihe usw.