Datenschutz personenbezogener Daten

Auf dieser Seite werden Informationen zur Verfügung gestellt, wie im Steirischen Blasmusikverband, in den untergeordneten Blasmusikbezirksverbänden und den Mitgliedsvereinen des Steirischen Blasmusikverbandes der Schutz personenbezogener Daten gehandhabt wird. Dabei wird der Fokus besonders auf die vernetzte Mitgliederdatenverwaltung geworfen.

Die Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung, welche mit 25. Mai 2018 gültig sind, werden damit umgesetzt.

Vereins- und Bezirksverantwortliche finden Grundinformationen im Informationsschreiben und dann die weiterführenden Vorgangsweisen im Dokument "Datenschutzumsetzung-Verein". De übrigen Dokumente sind Detailbeschreibungen der Zusammenhänge im Steirischen und im Österreichischen Blasmusikverband und Formulare zur Handhabung bestimmter Anforderungen im Zusammenhang mit Datenschutz.

Datum der letzten Änderung:
Erich Riegler, 22. Mai 2018

Bemerkungen dazu bitte an Bundes-EDV-Referent Erich Riegler senden: erich.riegler@blasmusik.at

Dokument Download Beschreibung 
 
 DSGVO-Infoschreiben

Informationsschreiben des Steirischen Blasmusikverbandes an alle Musikvereine und Bezirksverbände zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung.
23. 3. 2018

Dokumentenmatrix-Datenschutz

Übersicht aller vorhanden Dokumente im Zusammenhang mit Datenschutz.
Version 22.5. 2018

Datenschutz-Begriffe Definitionen von Begriffen im Zusammenhang mit Datenschutz
Version 10. 3. 2018
Datenschutz-Steirischer Blasmusikverband Hauptdokument, welches die Umsetzung der EU-Datenschutzgrundver­ordnung im Steirischen Blasmusikverband und alle Zusammenhänge im Hinblick auf die Mitgliederdatenverwaltung beschreibt.
Version vom 29. 3. 2018
Datenschutz-Österreichischer-Blasmusikverband ÖBV-Hauptdokument, welches die Umsetzung der EU-Datenschutzgrundver­ordnung im Österreichischen Blasmusikverband und alle Zusammen­hänge im Hinblick auf die Mitgliederdatenverwaltung beschreibt.
Version vom 16. 3. 2018
Datenschutzumsetzung-Verein

Zusammenfassung der Umsetzung der EU-DSGVO im Zusammenhang mit der Mitgliederdatenverwaltung in Mitgliedsvereinen. Startdokument für Verantwortliche in Musikvereinen.
Version vom 23. 3. 2018

Personendaten-Verarbeitung-Liste   Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten personenbezogener Daten. Damit werden alle Verarbeitungstätigkeiten personenbezogener Daten, neben der Mitgliederverwaltung, aufgelistet.
Version 10. 3. 2018
Datenschutz-Verpflichtung   Formular für die Verpflichtungserklärung gemäß Datenschutzgesetz (DSG), welches alle Personen, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, unterzeichnen müssen.
Version 10. 3. 2018
Datenschutzverletzung-Abhandlung   Prozessdefinition und Abhandlungsvorschrift der Vorgangsweise bei Verletzung des Datenschutzes (data breach).
Version 22. 5. 2018
Betroffener-Auskunftserteilung   Prozess- und Inhaltsdefinition für die Auskunftserteilung nach Anfrage an einen Betroffenen.
Version 10. 3. 2018
Betroffener-Rechteumsetzung   Beschreibung der Vorgangsweisen, wenn ein Betroffener die Umsetzung von Rechten (z.B. Recht auf Löschung) begehrt.
Version 10. 3. 2018
Betroffener-Zustimmungserklärung   Prozess- und Inhaltsdefinition bzw. Formular für die Zustimmungserklärung zur Datenverarbeitung in der Mitgliederverwaltung.
Version 16 .3. 2018
Datenschutzbestätigung-AKM-2013 Erklärung der AKM zur Einschränkung der Verwendung der über­mittelten Kontaktdaten der Musikvereine.
Version März 2013 gültig

Hier finden sie die Informationen seitens des Österreischischen Blasmusikverbandes zur EU-DSGVO.

Alle Unterlagen zum Thema DSGVO im Blasmusikwesen wurden von einem Anwalt mit speziellen Kenntnissen auf dem Gebiet des Datenschutzes geprüft und an die gesetzliche Lage, die ab 25. Mai 2018 gilt, angepasst (Kanzlei Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte GmbH & Co KG, A-1070 Wien, Mariahilfer Straße 20). Wir weisen darauf hin, dass die beschriebenen Unterlagen der gesetzlichen Situation ab dem genannten Zeitpunkt entsprechen. Nachdem die DSGVO durchaus auch Textpassagen bietet, die unterschiedliche Interpretationen zulassen, können sich aufgrund zukünftiger Judikatur diverse Vorgänge noch ändern oder sind noch zu präzisieren. Zusätzlich steht noch eine kommende ePrivacy-Verordnung der EU ins Haus, die weitere datenschutzrechtliche Bedingungen bringen könnte. Hierzu wird es unsererseits rechtzeitig Informationen geben.

Wir empfehlen die Umsetzung der EU-DSGVO sehr ernst zu nehmen. Bei Fragen, Anmerkungen oder Anregungen steht der Steirische Blasmusikverband gerne zur Verfügung.